Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. |
Alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Abnehmern regeln sich nach den
nachstehenden Vertragsbedingungen. Diese werden mit der
Auftragserteilung vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser
Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. |
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2. |
Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge
gelten als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung erteilt oder
die Lieferung ausgeführt wird.
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3. |
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen
Geschäftszeit bearbeitet und ausgeliefert. Von uns nicht zu vertretende
Lieferstörungen - z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen,
sowie höhere Gewalt - berechtigen den Abnehmer nicht, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Sollten
wir mit unseren Vertragspflichten in Verzug geraten, kann der Abnehmer
erst nach einer von ihm schriftlich zu setzenden Nachfrist von
mindestens drei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche
können in diesem Falle nur geltend gemacht werden, wenn der
Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits
beruht. |
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4. |
Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert.
Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und/ oder
zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Arten und Sorten
der gelieferten Ware sind unverzüglich bei Empfang bzw. Abholung geltend
zu machen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Tagen nach
Lieferung, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von drei Tagen nach
ihrem Erkennen schriftlich geltend zu machen, anderenfalls ist die
Geltendmachung ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der
Mängelrüge bei uns. Bei berechtigten Mängeln steht dem Käufer lediglich
das Recht zu, Ersatzlieferung zu verlangen. Für den Fall, dass diese
nicht zur Beseitigung der Mängel führt, bleibt ihm vorbehalten,
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche - auch dritter Personen - sind,
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mängel, die durch
unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware durch den Käufer
entstehen, ebenso wie nicht neue Ware, sind von der Gewährleistung nicht
umfasst.
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5. |
Die Lieferung erfolgt nach unserer jeweils gültigen Preisliste frei
Haus. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf
Risiko des Käufers.
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6. |
Die Bezahlung unserer Rechnung hat innerhalb von
8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, falls nichts
anderes vereinbart ist. Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder
Wechsel tritt die Erfüllung erst mit Eingang der Gutschrift ein. Nach
Ablauf der genannten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, 10 % Zinsen pro Monat auf die
Rechnungssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibt unberührt. Schecks, Wechsel und Banklastschriften
werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und ohne weitere Kosten
für uns hereingenommen. Wir übernehmen keine Gewähr für Vorlage und
Protest. Sollte uns bekannt werden, dass der Kunde von Ihm gegebene
Wechsel oder Schecks nicht eingelöst hat, sind wir befugt, die von ihm
erhaltenen Wechsel/Schecks zurückzugeben und sofortige Barleistungen zu
verlangen. Bei noch nicht erfüllten Verträgen können wir vom Vertrag
zurücktreten. |
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7. |
Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller
Einweggebinde) werden den Käufern nur leihweise überlassen. Für
Mehrwegflaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen
Sätzen erhoben, es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer
ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßen Zustand verpflichtet.
Für nicht zurückgegebenes Leergut ist Schadensersatz in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes zu leisten. Das Pfand wird dabei angerechnet. |
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8. |
Der Käufer von Kohlensäure verpflichtet sich, die Kohlensäureflaschen
nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab
Lieferungsdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird nach
Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die
Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
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9. |
Die gelieferten Waren bleiben bis zur völligen
Bezahlung des Kaufpreises sowie sonstiger offener Forderungen unser
Eigentum, das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen
Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo
gezogen und anerkannt ist. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers
sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in
Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt
unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter sein Grundstück betreten und die
Ware herausholen können. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die gelieferte Ware an Dritte zu
veräußern. Zur Sicherung unserer Ansprüche tritt er schon jetzt die ihm
aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer
in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware mit dem Rang
vor dem Rest an uns ab. Falls unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren
untrennbar vermischt wird, werden wir Eigentümer im Verhältnis der
Rechnungswerte der gesamten Ware zum Rechnungswert der von uns
gelieferten Ware. Im gleichen Verhältnis werden die dem Käufer
erwachsenen Forderungen aus dem Verkauf derartiger Ware an uns
abgetreten. Sollten die abgetretenen Kaufpreisforderungen zu einer
Übersicherung unsererseits von mehr als 20
% der jeweils offenen Forderungen gegen den Käufer
führen, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, darüber
hinausgehende Sicherungen nach unserer Wahl freizugeben.
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10. |
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im
Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob
diese vom Käufer selbst oder vom Dritten stammen, im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
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11. |
In jedem Falle sind Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen,
es sei denn, dass der Schadenseintritt auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz andererseits beruht.
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12. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle Kunden der Hauptsitz der Betriebsstätte des Lieferanten. |